Wenn man vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand wechselt, sollte man seine Versicherungspolicen prüfen – möglicherweise lässt sich kräftig Geld sparen. Beispiel Kfz-Versicherung: Autoversicherer berücksichtigen heute im Tarifbeitrag die jährliche Fahrleistung. Wer als Rentner den täglichen Weg zur Arbeit nicht mehr fahren muss, legt im Jahr oft mehrere tausend Kilometer weniger zurück. Am besten den Versicherungsvermittler oder direkt den Kfz-Versicherer über die geringere Jahresfahrleistung informieren und nachfragen, um welchen Betrag die Jahresprämie nach unten angepasst werden kann.
In der Privathaftpflicht bieten viele Versicherer Preisnachlässe in speziellen Seniorentarifen an, denn ältere Menschen verursachen weniger Haftpflichtschäden. Auch hier einfach beim Versicherer nach den Möglichkeiten fragen. Beim Wechsel muss man aber darauf achten, dass zumindest der Ehepartner mitversichert bleibt, denn in manchen Günstigtarifen für Senioren sind Familienangehörige ganz ausgeschlossen. Wer als Ruheständler im Haushalt eines Kindes lebt, ist möglicherweise über dessen Privathaftpflicht mitversichert - einfach in den dortigen Vertragsbedingungen nachschauen. Die eigene Haftpflicht kann man als älterer Mensch dann kündigen, der Haftpflichtversicherer des Kindes muss aber informiert werden. Eine Berufshaftpflicht, mit der Viele ihr Haftungsrisiko aus der Berufstätigkeit versichern, ist im Ruhestand nicht mehr erforderlich. Den Berufszusatz in der Haftpflichtversicherung kann man getrost kündigen und die Kosten dafür sparen. Das Gleiche gilt für den Berufsrechtsschutz, den man als Rentner nicht mehr braucht. Wenn man als älterer Mensch in eine kleinere Wohnung umzieht, verringert sich oft der Wert der Wohnungsausstattung. In der Hausratversicherung ist die früher vereinbarte Deckungssumme dann meist zu hoch. Wer in diesem Fall auf eine niedrigere Versicherungssumme umstellt, zahlt weniger Jahresbeitrag.
Privat Krankenversicherte können schon ab 55 Jahren in den so genannten Basistarif wechseln. Der private Krankenversicherer darf die Aufnahme in den Basistarif auch bei Vorerkrankungen nicht verwehren. Das Leistungsniveau im Basistarif gleicht dem der gesetzlichen Kassen, dafür ist der Beitrag auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen begrenzt. Achtung allerdings beim Arzt: im Basistarif der privaten Krankenversicherung sind nur verminderte Gebührensätze versichert. Für persönliche Arztleistungen wird maximal der 1,8-fache Steigerungssatz erstattet, für medizinisch-technische Leistungen der 1,38-fache Satz und für Laborleistungen maximal der 1,16-fache Steigerungssatz.